Wer eine Veranstaltung durchführen möchte, braucht in vielen Fällen eine Bewilligung dazu, und die Stadtkanzlei ist für deren Ausstellung zuständig. Als Ressortleiter Kuiltur/Freizeit/Sport darf ich hierbei mittun, insbesondere bei Fällen, die aus allen möglichen Gründen zu diskutieren gaben: Gibt’s Auflagen? Darf man länger als bis zehn Uhr abends im Freien Musik abspielen? Spricht die Stadt eine finanzielle Unterstützung? Oder handelt es sich um eine Darbietung, die es zu verhindern gilt? Solche Fragen, zusammen mit der Triage, ob ein Gesuch im Stadtrat behandelt werden muss, diskutierten wir oft. Da diese die Kanzlei inhaltlich wie auch zeitlich ziemlich fordern und die Anzahl an Veranstaltungen weiterhin zunimmt, wurde die Bewilligungspraxis, also der gesamte hierfür notwendige Ablauf, dahingehend überarbeitet, dass der Stadtrat die alljährlichen Grossveranstaltungen in einem Globalbeschluss bewilligt, die meisten übrigen kleineren Veranstaltungen durch die Kanzlei schlank und rank behandelt werden können, und nur in Einzelfällen der Stadtrat eher informell abgeholt werden muss. Dieser effizienzsteigernde Prozess ist noch nicht abgeschlossen, zeigt aber schon jetzt Wirkung. Je einfacher die Bewilligungspraxis umgesetzt werden kann, umso weniger entsteht (fälschlicherweise!) manchmal der Eindruck der Verhinderung. Denn die Stadt will Veranstaltungen für die Öffentlichkeit wirklich ermöglichen und unterstützen – Ehrenwort!