„Ausser Schnaufen und Sterben muss ich gar nichts.“ Kennen Sie sicher, dieses Kindergartenargument als Reaktion auf eine Aufforderung, etwas tun zu müssen. Es ist, wenn von Politiker:innen geäussert – meist natürlich etwas verklausuliert – Ursache vielen Übels. Man diskutiert Ideen, Möglichkeiten, was man, z.B. als Stadt, bezüglich eines Themas machen könnte oder gar sollte. Das Argument „Das ist nicht unsere Aufgabe“ würgt alles ab. Es wird verwendet im Sinne von „Es steht aber nirgendwo, dass wir als Gemeinde das tun müssen“, und diese Aussage ist vielleicht sogar richtig. Natürlich können Gemeinden Minimalistinnen sein. Nur Schnaufen und Sterben sozusagen. Ich vermute, dass auch hier (vgl. Kapitel 2) meist die Absicht der Illegitimierung jeglichen staalichen Handelns als zentrales Ziel des Wirtschaftsliberalismus unterliegt. Gepaart mit Angst, aktiv zu sein und dadurch – bewahre! – Gegner:innen auf den Plan zu rufen. Es ist aber offensichtlich ein Irrglaube, dass man mit Nichtstun nichts falsch machen kann. Statt dieser Verweigerung können wir doch gemeinsam bei der Gestaltung der Zukunft und der Lösung unserer Probleme (deren ja bekanntlich Legion sind) mittun.

Können wollen oder wollen können?

Lasst uns (also uns Politiker:innen) nicht „Das ist nicht unsere Aufgabe“ sagen, sondern: „Wow, da haben wir die Möglichkeit, etwas zu tun! Zum Glück sagt uns hier weder Bund noch Kanton, dass wir untätig zu bleiben haben! Los geht’s!“ Das braucht kein Müssen oder Können, sondern ein Wollen. Wenn wir wollen, was wir können, dann werden wir nämlich endlich von Verwalter:innen zu Gestalter:innen. Und wenn man tatsächlich einen guten Grund hat, warum die Gemeinde in einer Sache untätig bleiben soll: Ja, dann kann man den ja hervorbringen, statt zu sagen: „Wir müssen gar nichts, ausser Schnaufen und Sterben.“

Von der Juristerei

Es gibt im Zusammenhang von Müssen/Dürfen/Können/Wollen aber schon auch noch etwas vertracktere Fragen. Details, bei denen auf den ersten Blick nicht klar ist, ob wir als Gemeinde etwas tatsächlich vorschreiben können. Im Bereich des Bauens zum Beispiel stellen sich viele solche Fragen, die nach aktueller Praxis meist negativ aufgrund fehlender Rechtsgrundlage beantwortet werden. Aber das mit den Rechtsgrundlagen ist ja so eine Sache. Würde man bei der Gesetzgebung nicht nur die Juristen, die ja ein grosses Eigeninteresse an möglichst viel Unklarheit und Uneindeutigkeit haben, sondern auch die wirklich in präzisem Formulieren geschulten Leute, z.B. Logiker oder Mathematiker, einbeziehen, so wären viele dieser Fragen müssig. Ist aber leider nicht der Fall, und so strotzen unsere rechtlichen Grundlagen von Unklarheiten, fehlenden Definitionen, ja gar Widersprüchen.* Die übliche Reaktion aufs Aufzeigen dieser Probleme ist übrigens meist: „Ja, das ist eben nicht Mathematik.“ Hm – das ist ja genau das Problem! Könnte man lösen, so man denn wollte. Und auch deshalb müssen wir manchmal einfach Mut haben. Wir müssen etwas einfordern – z.B. wirkliche Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit bei Bauprojekten – auch wenn nirgendwo explizit steht, dass wir genau das tun dürfen. Wir brauchen ja nur gute – ja, auch juristische – Argumente dafür. Verfassung, Natur- und Heimatschutzgesetz, internationale Abkommen, und so weiter. Und dann ziehen wir das durch bzw. weiter. Am Schluss wissen wir’s, und im besten Fall haben wir sogar etwas Positives erreicht.

* Falls jemand mal ein Haus mit unendlich vielen verschiedenen Gebäudelängen oder mit zwei verschiedenen Niveaupunkten bauen und das falls nötig dann bis vor Bundesgericht bringen möchte: Ich stelle die Grundrisse gerne zur Verfügung. Ist sogar architektonisch interessant.